
Ihre Zukunft im Pflegeberuf
Willkommen an der Schule für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege der Gesundheit Burgenland

Willkommen an der Schule für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege der Gesundheit Burgenland
Ihre Zukunft im Pflegeberuf
Pflegeausbildung an den Standorten Eisenstadt und Oberwart
Die Schule für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege der Gesundheit Burgenland ist der Anbieter für die Ausbildung von Pflegeberufen im Burgenland.
Wir bieten folgende Ausbildungen an:
- Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Dauer: 3 Jahre)
- Verkürzte Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegeassistenten/innen gem. § 44 GuKG (Dauer: 2 Jahre)
- Ausbildung zur Pflegefachassistenz (Dauer: 2 Jahre)
- Verkürzte Ausbildung für Pflegeassistenten/innen zur Pflegefachassistenz (Dauer: 1 Jahr)
- Ausbildung zur Pflegeassistenz (Dauer: 1 Jahr)
Der Pflegeberuf ist ein ausgesprochen schöner, vielfältiger aber auch anspruchsvoller und verantwortungsvoller Beruf, in dem Sie sich sozial engagieren können und einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Neben der sinnstiftenden Tätigkeit bietet er ein außerordentlich breites Betätigungsfeld im täglichen Arbeiten am und mit dem Menschen und vielseitige berufliche Möglichkeiten und Entwicklungschancen.
Unsere Ausbildungsformate
DGKP (3-jährig)
Infos zur Ausbildung
Ausbildungsdauer des gehobenen Dienstes:
Die Ausbildung zum/zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4.600 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit). Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 2).
» Wir bieten Ihnen
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die neue Fördermöglichkeit (ersetzt das bisherige „Taschengeld“) in Kombination mit dem Anstellungsmodell ermöglichen eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.200 Euro, des Weiteren wird Ihnen die Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
» Anmeldefrist
Ab 01. Jänner 2023 bis einschließlich 30. April 2023.
» Ausbildungsbeginn
Am 11. September 2023 in Oberwart und an der Expositur Eisenstadt.
» Aufnahmevoraussetzungen
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit). Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 2).
» Erforderliche Unterlagen
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnisse der 8. und 10. Schulstufe
- Lehrabschlusszeugnis und Lehrbrief, wenn vorhanden
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original
- Ärztliches Zeugnis im Original. – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
» Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme zur Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
PFA (2-jährig)
Infos zur Ausbildung
Ausbildungsdauer der Pflegefachassistenz:
Die Vollzeitausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA–Ausbildung) dauert zwei Jahre und umfasst insgesamt 3.200 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit).
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1).
» Wir bieten Ihnen
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die neue Fördermöglichkeit (ersetzt das bisherige „Taschengeld“) in Kombination mit dem Anstellungsmodell ermöglichen eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.200 Euro, des Weiteren wird Ihnen die Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
» Anmeldefrist
Ab 01. Jänner 2023 bis einschließlich 30. April 2023.
» Ausbildungsbeginn
Am 06. November 2023 in Oberwart und an der Expositur Eisenstadt.
» Aufnahmevoraussetzungen
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit).
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1).
» Erforderliche Unterlagen
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnis der 8. und 10. Schulstufe
- Lehrabschlusszeugnis und Lehrbrief, wenn vorhanden
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original
- Ärztliches Zeugnis im Original. – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
» Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme in eine PFA-Ausbildung entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
PA (1 jährig)
Infos zur Ausbildung
Ausbildung und Ausbildungsdauer:
Die Vollzeitausbildung zur Pflegeassistenz (PA–Ausbildung) dauert ein Jahr und umfasst insgesamt 1.600 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Der Abschluss erfolgt durch eine kommissionelle Prüfung.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gem. Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit)
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1)
- Erreichung des 17. Lebensjahres bei Beginn des ersten Praktikums
- Erfolgreiche Absolvierung des Aufnahmeverfahrens
» Wir bieten Ihnen
- Engagement, Sie im Lernprozess zu begleiten
- Empathie, Toleranz und Wertschätzung Ihnen gegenüber
- Individuelle Lernbegleitung
- ein gesundes Maß an Humor im Unterricht
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die neue Fördermöglichkeit (ersetzt das bisherige „Taschengeld“) in Kombination mit dem Anstellungsmodell ermöglichen eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.200 Euro, des Weiteren wird Ihnen die Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
» Anmeldefrist
Ab 01. Jänner 2023 bis einschließlich 30. April 2023.
» Ausbildungsbeginn
Am 16. Oktober 2023 in Oberwart.
» Erforderliche Unterlagen
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnis der 8. und 9. Schulstufe
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original
- Ärztliches Zeugnis im Original. – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
Im Rahmen Ihrer Ausbildung sind Sie verpflichtet, Praktikumsstunden nachzuweisen. Daher ist es notwendig, dass Sie vor dem Beginn Ihrer Ausbildung einen Impfstatus nachweisen (Formular Immunitätsstatus). Die Impfungen bzw. der Antikörper-Titer kann von Ihrem Hausarzt ermittelt werden und muss von einem Mediziner bestätigt werden.
» Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme in eine PA-Ausbildung entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
» Persönliche Voraussetzungen
- Bereitschaft, sich auf einen persönlichen Lern-und Entwicklungsprozess einzulassen
- Engagement und Teamgeist
- Kreativität und Organisationstalent
- Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Arbeiten
- Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen
DGKP (3-jährig)
Infos zur Ausbildung
» Ausbildungsdauer des gehobenen Dienstes
Die Ausbildung zum/zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4.600 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit). Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 2).
» Wir bieten Ihnen
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die neue Fördermöglichkeit (ersetzt das bisherige „Taschengeld“) in Kombination mit dem Anstellungsmodell ermöglichen eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.200 Euro, des Weiteren wird Ihnen die Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
» Anmeldefrist
Ab 01. Jänner 2023 bis einschließlich 30. April 2023.
» Ausbildungsbeginn
Am 11. September 2023 in Oberwart und an der Expositur Eisenstadt.
» Aufnahmevoraussetzungen
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit). Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 2).
» Erforderliche Unterlagen
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnisse der 8. und 10. Schulstufe
- Lehrabschlusszeugnis und Lehrbrief, wenn vorhanden
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original
- Ärztliches Zeugnis im Original. – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
» Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme zur Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

PFA (2-jährig)
Infos zur Ausbildung
» Ausbildungsdauer der Pflegefachassistenz:
Die Vollzeitausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA–Ausbildung) dauert zwei Jahre und umfasst insgesamt 3.200 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit).
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 2).
» Wir bieten Ihnen
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die neue Fördermöglichkeit (ersetzt das bisherige „Taschengeld“) in Kombination mit dem Anstellungsmodell ermöglichen eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.200 Euro, des Weiteren wird Ihnen die Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
» Anmeldefrist
Ab 01. Jänner 2023 bis einschließlich 30. April 2023.
» Ausbildungsbeginn
Am 06. November 2023 in Oberwart und an der Expositur Eisenstadt.
» Aufnahmevoraussetzungen
- Erreichung des 17. Lebensjahres vor Beginn der praktischen Ausbildung.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. Von der erfolgreichen Absolvierung von zehn Schulstufen kann die Aufnahmekommission im Einzelfall absehen, wenn die Bewerberin/der Bewerber über eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung verfügt.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit).
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1).
» Erforderliche Unterlagen
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnis der 8. und 10. Schulstufe
- Lehrabschlusszeugnis und Lehrbrief, wenn vorhanden
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original
- Ärztliches Zeugnis im Original. – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
» Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme in eine PFA-Ausbildung entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

PA (1 jährig)
Infos zur Ausbildung
» Ausbildung und Ausbildungsdauer
Die Vollzeitausbildung zur Pflegeassistenz (PA–Ausbildung) dauert ein Jahr und umfasst insgesamt 1.600 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Der Abschluss erfolgt durch eine kommissionelle Prüfung.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gem. Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit)
- Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1)
- Erreichung des 17. Lebensjahres bei Beginn des ersten Praktikums
- Erfolgreiche Absolvierung des Aufnahmeverfahrens
» Wir bieten Ihnen
- Engagement, Sie im Lernprozess zu begleiten
- Empathie, Toleranz und Wertschätzung Ihnen gegenüber
- Individuelle Lernbegleitung
- ein gesundes Maß an Humor im Unterricht
Während Ihrer kompletten Ausbildungsdauer werden Sie von uns kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die neue Fördermöglichkeit (ersetzt das bisherige „Taschengeld“) in Kombination mit dem Anstellungsmodell ermöglichen eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.200 Euro, des Weiteren wird Ihnen die Dienstkleidung, die Sie insbesondere für Praktikumseinsätze benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Überdies haben Sie in unserem integrierten Wohnhaus die Möglichkeit, sich während Ihrer Ausbildungsdauer zum Sozialtarif einzumieten und Anspruch auf eine kostengünstige Verpflegung im angeschlossenen Krankenhaus Oberwart.
» Anmeldefrist
Ab 01. Jänner 2023 bis einschließlich 30. April 2023.
» Ausbildungsbeginn
Am 16. Oktober 2023 in Oberwart.
» Erforderliche Unterlagen
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über allfällige Namensänderungen (wenn nicht alle Dokumente gleichnamig sind)
- Abschlusszeugnis der 8. und 9. Schulstufe
- 1 Passbild
- Strafregisterbescheinigung im Original
- Ärztliches Zeugnis im Original. – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
Im Rahmen Ihrer Ausbildung sind Sie verpflichtet, Praktikumsstunden nachzuweisen. Daher ist es notwendig, dass Sie vor dem Beginn Ihrer Ausbildung einen Impfstatus nachweisen (Formular Immunitätsstatus). Die Impfungen bzw. der Antikörper-Titer kann von Ihrem Hausarzt ermittelt werden und muss von einem Mediziner bestätigt werden.
» Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren
- Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig, nach Einlangen Ihrer Bewerbung werden Sie von uns schriftlich über das weitere Aufnahmeprozedere informiert.
- Über die Aufnahme in eine PA-Ausbildung entscheidet schlussendlich die Aufnahmekommission. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
» Persönliche Voraussetzungen
- Bereitschaft, sich auf einen persönlichen Lern-und Entwicklungsprozess einzulassen
- Engagement und Teamgeist
- Kreativität und Organisationstalent
- Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Arbeiten
- Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen

Standort GKPS Oberwart
Standort GKPS Eisenstadt

Gesundheit Burgenland – Burgenländische Krankenanstalten- Gesellschaft m.b.H.
Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
Dornburggasse 82 · A-7400 Oberwart
Standort der Schule in Oberwart: Dornburggasse 82, A-7400 Oberwart
Standort der Schule in Eisenstadt: Gölbeszeile 10-12, A-7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0) 5 7979 24714
Fax: +43 (0) 5 7979 54699
Email: krages-schule@krages.at